Nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU/596/2014) besteht eine Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht für Geschäfte von Führungspersonen der Commerzbank AG sowie für Geschäfte von Personen, die zu ihnen in einer engen Beziehung stehen.
Diese Pflichten betreffen jedes Eigengeschäft mit Commerzbank AG Aktien oder Schuldtiteln der Commerzbank AG und sich auf diese beziehende Derivate und Finanzinstrumente.
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung